Wie
sind unsere auf Bruststraffung spezialisierten
Fachärzte qualifiziert und was zeichnet sie aus?

Alle unsere spezialisierten Fachärzte für
Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen unser
Mindestanforderungsprofil erfüllen. Dieses wird regelmäßig
überprüft. Dieses Profil enthält folgende Mindestvoraussetzungen:
Ausbildung
zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Der Facharzt für Plastische
Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische
Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang
gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive
Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen
oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie.
Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb
ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige
Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden
können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben,
Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen,
etc.).
Der Titel "kosmetischer
Chirurg, ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg"
ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe
oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte
es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie,
ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
Jahrelange
Erfahrung in leitender Funktion
Es ist wie in jedem Beruf –
nur jahrelange Erfahrung sorgt für die notwendige Routine
und Sicherheit. Daher achten wir darauf, dass jeder unserer angeschlossenen
Fachärzte mindestens 6 Jahre in leitender Funktion (z. B.
Oberarzt, Chefarzt, etc.) tätig war. Dies sorgt auch dafür,
dass ein Arzt lernt, für eine Abteilung die Verantwortung
zu übernehmen.
Spezialisierung
auf Teilbereiche der Ästhetischen Chirurgie
Nicht jeder Arzt kann alle Behandlungen
sehr gut. Daher muss eine Spezialisierung auf die Eingriffe nachgewiesen
werden.
Es geht um Sie! Daher muss der
Operateur genau wissen, was Sie sich vorstellen. Dies wird in
einem kostenfreien Beratungstermin mit dem ärztlich machbaren
abgeglichen. Entsprechend kann Ihnen der Operateur auch genau
sagen, welche Gefahren, Komplikationen bzw. Möglichkeiten
bestehen, so dass Sie für sich überlegen können,
ob der Eingriff für Sie in Frage kommt. Das Beratungsgespräch
muss frühzeitig erfolgen, so dass Sie genügend Bedenkzeit
haben und alle offenen Fragen vor der Behandlung klären können.
Nur so ist in unseren Augen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
zwischen Patient und Operateur möglich.
Regelmäßige
Weiterbildung des Operateurs und des Personals
Nichts ist so stetig wie die
Veränderung – daher müssen alle unsere Fachärzte
für Plastische und Ästhetische Chirurgie eine regelmäßige
Weiterbildung nachweisen. Und das nicht nur für sich –
sondern auch für das Personal.
Vollmitglied
in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven
und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC – ehemals
Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen)
Die Deutsche Gesellschaft der
Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen,
kurz DGPRÄC, ist offizieller Vertreter der deutschen Plastischen
Chirurgie und vertritt die allgemeinen und berufspolitischen Interessen
der Plastischen Chirurgie.
Zweck und Aufgabe der DGPRÄC ist die Entwicklung und Erhaltung
der Plastischen Chirurgie in Deutschland als selbständige
Monospezialität. Dazu gehört:
• Die Förderung der Plastischen Chirurgie in praktischer
und wissenschaftlicher Hinsicht.
• Die Forschung und Entwicklung von Techniken, Methoden
und Fähigkeiten.
• Sicherung und Entwicklung der Ausbildung zum Plastischen
Chirurgen.
• Etablierung von Qualitätsstandards der Plastischen
Chirurgie.
• Weiterbildung zum Facharzt der Plastischen Chirurgie,
was die Qualifizierung der Mitglieder auf breiter Basis ermöglicht.
• Ärztliche Fortbildung von ausgebildeten Fachärzten,
zur Sicherung der Qualität der DGPRÄC-Mitglieder.
Die DGPRÄC ist Mitglied im internationalen Dachverband der
Plastischen Chirurgen, der International Confederation of Plastic,
Reconstructive and Aesthetic Surgery IPRAS.
Im DGPRÄC gibt es unterschiedliche Mitgliedsarten. Jeder
unsere Fachärzte für Plastische und Ästhetische
Chirurgie muss Vollmitglied der DGPRÄC sein.
Hochwertige
und moderne OP-Ausstattung
Alle unsere angeschlossenen Fachärzte
für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen
einen hochwertigen und modernen OP nachweisen. Dies sorgt für
die notwendige Sicherheit, wenn während des Eingriffs eine
Komplikation entstehen würde.
Unsere angeschlossenen Fachärzte
für Plastische Chirurgie verwenden wenn notwendig ausschließlich
Implantate, die eine FDA-Zulassung und eine lebenslange Austauschgarantie
besitzen.
Regelmäßige
Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen
Was nutzen Sicherheitsvorkehrungen,
wenn Sie nicht funktionstüchtig sind? Daher müssen alle
angeschlossenen Partner regelmäßig ihre Sicherheitsvorkehrungen
überprüfen.
Hohe
Patientenzufriedenheit und Qualitätskontrolle
In der Ästhetik geht es nicht nur um das operative Ergebnis
– es geht in unseren Augen vielmehr darum, dass Sie sich
in Ihrer Haut wohler fühlen. Daher ist für uns eine
hohe Patientenzufriedenheit wichtig. Hierzu müssen bei
jedem unserer Partner entsprechende Qualitätskontrollen
nachgewiesen werden.
Dies ist nicht nur im operativen Bereich so – sondern
es geht auch darum, wie z. B. der Operateur auch außerhalb
der Sprechzeiten, z. B. für eventuelle Komplikationen erreichbar
ist, wie schnell auf Anfragen reagiert wird, dass umfangreiche
Nachkontrollen nach der Operation durchgeführt werden,
dass umfangreiche Beratungsgespräche durchgeführt
werden, etc.
Haftpflichtversicherung
auch für Ästhetische Eingriffe
Jeder unserer spezialisierten
Fachärzte muss uns eine Arzthaftpflichtversicherung nachweisen,
die auch ästhetische Eingriffe beinhaltet.
Kostentransparenz
und Inklusiv-Angebote
Oft sitzt der Teufel im Detail.
Sie müssen vor der Operation genau wissen, was im Bereich
Kosten auf Sie zukommt (inkl. Mieder, eventuelle Anästhesiekosten,
etc.).
Einhaltung
gesetzlicher Vorgaben und Verwendung international anerkannter
Methoden
Jeder unserer Partner ist verpflichtet,
gesetzliche Vorgaben einzuhalten und unzulässige Werbung
zu unterlassen (z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder, unzulässige
Werbeaussagen wie z. B. "Schlanker in 2 Stunden" etc.)
Weiterhin verpflichtet sich jeder
Partner, nur international anerkannte Behandlungsmethoden zu verwenden,
so dass Ihr Risiko möglichst minimiert wird.
All
diese Punkte werden vor Beginn und während der Kooperation
durch regelmäßige Kontrollen überprüft.
Beratungshotline und Terminvereinbarung für Ihre Bruststraffung:
0800 - 678 45 65 ( 0800 - optik ok)

Informationsmaterial Bruststraffung
Unsere
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